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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Stand: September 2021

Die richtige Vorsorge für das Lebensende – aber wie?

Jeder von uns kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend oder auf Dauer in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann. Im Allgemeinen vertrauen die Menschen auf die Solidarität von Familie, Freunden und Ärzten. Sie gehen davon aus, dass diese im Ernstfall das Richtige für sie tun bzw. veranlassen werden. Doch die seit Jahren zu beobachtende Auflösung sozialer Beziehungen, insbesondere der familiären Strukturen und die zunehmende Zahle Alleinstehender gefährden diese früher selbstverständliche Solidarität. Dem berechtigten Wunsch des Menschen, eine Vorsorge für den Ernstfall zu treffen, soll verlässlich nachgekommen werden.

Am 1. September 2009 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Patientenverfügungsgesetz) in Kraft, mit dem erstmals die Patientenverfügung rechtlich geregelt wurde.

Danach ist einer schriftlichen Verfügung, die jemand für den Fall seiner eigenen Einwilligungsunfähigkeit in einer aktuellen Lebens- und Behandlungssituation getroffen hat, in jedem Fall Folge zu leisten, d. h. die Patientenverfügung ist unbedingt bindend, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung des Patienten. Beispielsweise könnte ein Mensch verfügen, dass er nicht an „Schläuchen liegen oder reanimiert werden möchte.“

Patientenverfügung (k)ein sicherer Weg für den Ernstfall

Zunächst klingt das so, als sei die Patientenverfügung ein sicherer Weg für den Ernstfall. Tatsächlich trifft das nicht zu. Denn nach dem Gesetz gilt die Patientenverfügung nur, wenn sie auch genau auf die aktuelle konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. In allen anderen Fällen hilft sie dem Patienten also überhaupt nicht. In dieser Situation wird zunächst durch das Gericht ein (fremder) Betreuer bestellt, der die Behandlungswünsche oder den „mutmaßlichen Willen“ des Patienten feststellt und auf dieser Grundlage dann entscheidet, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt oder diese untersagt. Der „mutmaßliche Wille“ des Patienten soll aufgrund „konkreter“ Anhaltspunkte ermittelt werden. Das bedeutet, dass ein anderer, der den Schwerkranken in vielen Fällen nicht einmal kennt, für den Patienten entscheiden wird, was mit ihm geschehen soll.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die in der Patientenverfügung getroffenen Vorausverfügungen prinzipiell unmöglich sind. Niemand kann alle möglichen künftigen Situationen so schreiben, dass die Patientenverfügung in der konkreten Situation wirklich genau passt. Aus diesem Grunde haben auch Ärzte selbst nur in seltenen Fällen für sich eine präzise Patientenverfügung verfasst.

Ärzte und auch Pflegeeinrichtungen sind stets der Gefahr ausgesetzt, möglicherweise von Dritten zu Handlungen oder Unterlassungen gegen die Interessen ihrer Patienten gedrängt zu werden. Nur ein kleiner Teil der älteren Menschen hat tatsächlich eine Patientenverfügung. In diesen Fällen sieht das Gesetz vor, dass bei den meisten Menschen ein fremd bestellter Betreuer entscheidet, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Doch was, wenn gar nicht mehr die Interessen des Patienten im Vordergrund stehen?

Die Vorsorgevollmacht als zuverlässige Alternative zur Patientenverfügung

Eine zuverlässige und einfache Alternative bietet die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist eine einfache Vollmacht, die auch aus dem alltäglichen Leben bekannt ist. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, kann aber hilfreich sein.

Die Vorsorgevollmacht sieht vor, dass eine vertraute Person, z. B. ein Familienangehöriger, ein guter Freund oder eine Person, die von Berufswegen Interessen anderer Menschen wahrnimmt, bevollmächtigt wird, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten für diesen zu handeln und alle notwendigen Maßnahmen für seine Behandlung und seine sonstige Betreuung zu ergreifen.

Wichtig ist es, mit dem Bevollmächtigten zu sprechen, wie man im Faller eigener Einwilligungsunfähigkeit behandelt und versorgt werden will. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, auf alle eintretenden Situationen flexibel und unmittelbar im Sinne des Patienten zu reagieren und gegenüber Ärzten und Betreuern sowie gegenüber dem Familiengericht oder Behörden tätig zu werden.

Bei der Erteilung der Vollmacht ist es wichtig, dass auch eine Ersatzperson benannt wird für den Fall, dass der Bevollmächtigte ausfällt oder verhindert ist. Des Weiteren ist es sinnvoll, anzuordnen, dass der Bevollmächtigte auch als Betreuer berufen werden soll, wenn eine Betreuung notwendig werden sollte. In der Regel hat das Familiengericht diesem Wunsch zu entsprechend. So wird auch die Stellung des Bevollmächtigten gestärkt.

Ferner empfiehlt es sich, selbst noch einige persönliche Wünsche für die Behandlung und die Ver-sorgung bei schwerer Krankheit und auch am Lebensende festzuhalten. Sinnvoll ist es, diese Kon-kretisierungen in einem zusätzlichen Schreiben – also nicht in der Vollmacht selbst – niederzulegen. Auf diese Wünsche kann sich der Bevollmächtigte dann berufen.

Gerade am Lebensende wenn die Heilkunst endet und die ärztliche Sterbebegleitung beginnt, ist die vom Patienten persönlich bevollmächtigte Vertrauensperson im Gespräch mit dem Arzt von immenser Bedeutung.

Ein anonymes Stück Papier wie die Patientenverfügung kann von völlig fremden Personen sehr verschieden ausgelegt und angewandt werden. Die Gefahr der Fremdbestimmung ist ständig vorhanden. Die klare personenbezogene Vorsorgevollmacht hingegen bietet ein wirksames Mittel gegen die Fremdbestimmung.

Neben dem Entwurf für eine Vorsorgevollmacht bietet die CDL auch ein Muster für die ergänzenden Hinweise zur Vorsorgevollmacht.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Bundesgeschäftsstelle der CDL wenden:

Bundesgeschäftsstelle der CDL
Kantstraße 18
48356 Nordwalde

Gerne auch telefonisch unter der Nummer: Tel.: 0 25 73 - 97 99 391 oder per Fax: 0 25 73 - 97 99 392 oder per E-Mail: info@cdl-online.de

Download Vorsorgevollmacht-Vorschlag der CDL

Der jeweilige Vollmacht-Text sollte AUF EIN BLATT PAPIER VORDER- UND RÜCKSEITIG gedruckt werden! Den PDF-Vordruck können Sie auch direkt in ihrem Programm ausfüllen und danach gleich drucken.

Aktuelle Meldungen zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht:

 
20.02.2023

Interview des Monats: „Es gibt kein Recht auf einen assistierten Suizid“

In Österreich wurden bis Dezember 2022 insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet. Dadurch entstehen für das medizinische Personal neue Belastungen und Überforderungen, erklärte Dietmar Weixler, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) im „Interview des Monats“ mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE).

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30.11.2022

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Arzthaftung bei herausgezögertem Tod

Soll ein Mann Schmerzensgeld bekommen von einem Arzt, der das Leiden seines demenzkranken Vaters am Lebensende aus seiner Sicht unnötig verlängert hat? Mit dieser Frage befasste sich nach vorangegangenen Prozessen letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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21.11.2021

Österreich: 137 Stellungnahmen zur geplanten Neuregelung der Suizidhilfe

Zur geplanten Neuregelung der Suizidhilfe in Österreich sind bis Fristablauf 12.11.21 zum Entwurf eines „Sterbeverfügungsgesetzes“ im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren insgesamt 137 Stellungnahmen eingegangen, darunter von 73 Organisationen. Dies berichtete das österreichische Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.11.21.

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30.11.2020

Trauer um Dr. Peter Radtke

Am 28.11.2020 starb im Alter von 77 Jahren der Schauspieler und Autor Dr. Peter Radtke in München. Er hatte von Geburt an die Erbkrankheit "Osteogenesis imperfecta", umgangssprachlich auch als "Glasknochen-Krankheit" bekannt. Seit 1974 veröffentlichte er vielfache wissenschaftliche Beiträge zur Behindertenproblematik.

Dr. Radtke äußerte sich immer wieder kritisch zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von genetischer Diagnostik vor und während der Schwangerschaft und sprach sich gegen aktive Sterbehilfe aus.

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14.11.2020

Sterbehilfe: Studie zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland

Eine Mitte Oktober 2020 veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Karl H. Beine, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie der Universität Witten/Herdecke, liefert Einblicke zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland bezüglich Sterbehilfe.

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09.05.2020

Corona-Pandemie: Bundesärztekammer veröffentlicht Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Allokation medizinischer Leistungen im Falle eines Kapazitätenmangels

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Bundesärztekammer (BÄK) am 05.05.2020 eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Allokation medizinischer Leistungen im Falle eines Kapazitätenmangels veröffentlicht.

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18.04.2020

Palliativmediziner zu COVID-19-Behandlungen: „Sehr falsche Prioritäten gesetzt und alle ethischen Prinzipien verletzt“

Im Interview mit dem Deutschlandfunk am 11.04.20 kritisiert der Palliativmediziner Matthias Thöns eine „sehr einseitige Ausrichtung auf die Intensivbehandlung“ von Patienten in der Coronakrise und plädiert für eine bessere Aufklärung.

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10.12.2019

Sterben zu Hause - Wunsch, aber zu selten Wirklichkeit

 im Krankenhaus. Dennoch  fast jeder Zweite stirbt in einer Klinik oder im Pflegeheim. Dies, obwohl sich fast niemand wünscht sich einen Tod. Grund dafür sei häufig eine Übertherapie, aber auch schlechte Kommunikation zwischen Arzt und Patient.

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21.08.2019

Bluttest soll Sterberisiko vorhersagen

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich in fünf Jahren tot bin? Forscher aus Deutschland arbeiten an einem Bluttest, der genau das vorhersagen soll, berichtet Spiegel Online am 21.08.19.

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13.07.2019

Frankreich: Wachkomapatient Vincent Lambert nach Behandlungsstopp gestorben

Der bekannte französische Wachkomapatient Vincent Lambert ist am 11.07.19 im Alter von 42 Jahren nach einem Behandlungsstopp gestorben. Wenige Tage zuvor hatte das Französische Berufungsgericht das Einstellen der Ernährung erlaubt.

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05.04.2019

Lebens ist kein Schadensfall: Arzt haftet nicht bei Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

CDL begrüßt wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Lebensende vom 2.4.2019 - VI ZR 13/18

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09.07.2017

Sterbehilfe-Debatte.de: Relaunch von Infoportal zu Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

Am 8. Juli 2017 wurde das völlig überarbeitete Infoportal www.Sterbehilfe-Debatte.de von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland freigeschaltet. Es bietet umfassende Informationen zum Thema pro menschenwürdige Pflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.

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17.12.2016

Bundesrat billigt Arzneimittelreform mit umstrittener Zulassung fremdnütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 ungeachtet aller Proteste die umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt. Diese sieht neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vor, fremdnützige Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen.

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19.11.2016

Bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht

Nationale Charta-Strategie fordert bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht - Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit vorgestellt

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11.11.2016

Fremdnützige Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen: Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung

Interview mit der Zeitung „Das Parlament“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe befürchtet nach der jüngsten Arzneimittelreform einen Dammbruch zulasten demenzkranker Menschen. Hüppe wertete den Beschluss des Bundestages für eine Ausweitung klinischer Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, also etwa Demenzkranken, als Tabubruch. Der Wochenzeitung "Das Parlament" in der Montagausgabe am 14.11.16 sagte der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung laut Pressemitteilung, nach der 2004 beschlossenen fremdnützigen Forschung an Kindern sei dies nun der nächste Schritt, und es würden sicher weitere folgen.

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09.11.2016

Deutscher Bundestag: Einigung über Regelung für gruppennützige Forschung an Demenzkranken

Die Möglichkeiten für Arzneimittelstudien an Demenzkranken sollen nach dem Willen des Deutschen Bundestages erweitert werden. In zweiter Lesung nahmen laut Mitteilung des Bundestages die Abgeordneten am 09.11.16, in Berlin einen entsprechenden Änderungsantrag (Drucksache 18/10235) zu einer Arzneimittelreform an. Demzufolge sollen sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken), die den Teilnehmern selbst keine Vorteile bringen, künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Voraussetzung ist eine Vorabeinwilligung der Probanden und eine verpflichtende ärztliche Beratung dazu.

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19.10.2016

Keinen Türöffner für fremdnützige Forschung an Menschen mit geistiger Behinderung zulassen

Anlässlich der heutigen Anhörung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU), Berichterstatter für medizinische Ethik und klinische Prüfungen der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit, der auch Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe ist:

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01.10.2016

Deutscher Bundestag: Expertenanhörung über fremdnützige Demenzforschung

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am 28.09.16 in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt, zugleich aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten fremdnützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht.

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27.09.2016

Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben

Berlin. „Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages in einer Presseaussendung vom 22.09.16. „Das geltende Verbot solcher Forschung darf nicht aufgeweicht werden, alles andere käme einem Dammbruch gleich!"

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29.08.2016

Höchtsrichterliches Urteil: Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einem am 25.08.16 veröffentlichtem Beschluss entschieden.

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29.06.2016

PM: Keine fremdnützige Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen

Anlässlich der heutigen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Hubert Hüppe (MdB), Berichterstatter für Medizinethik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe:

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17.06.2015

PM: Hintze und Lauterbach machen die Ärzte zu Handlangern des Todes

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfes der Bundesabgeordneten Dr. Peter Hintze und Prof. Dr. Karl Lauterbach zur „Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ (Suizidbeihilfegesetz), erklärt der Arbeitskreis „Ethik in der Medizin“ der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL):

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08.06.2015

PM: CDL fordert Schutz für hilflose Patienten

Zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Sachen Vincent Lambert erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL):

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof soll nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Respektierung der Menschenrechte in Europa gewährleisten. Mit seiner Entscheidung im Falle des Komapatienten Vincent Lambert verstößt er eindeutig gegen Art. 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Leben umfassend schützt.

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12.11.2014

Anläßlich der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe am 13.11.14

„Es gibt kein gutes Töten“ (Prof. Robert Spaemann)

Hinter jedem Suizid steht eine menschliche Tragödie. Selbsttötung ist Ausdruck tiefster Angst, Verzweiflung und Ausweglosigkeit. Jeder Sterbewunsch ist ein Aufruf nach Hilfe, Nähe und persönlicher Zuwendung. Wer einem Menschen statt tatsächlich wirksamer Hilfe die aktive Unterstützung und Mitwirkung beim Suizid anbietet, macht sich mitschuldig am Tod dieses Menschen. Suizidbeihilfe ist das Gegenteil von Selbstbestimmung, sie ermöglicht die Tötung.

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26.06.2014

Download: Audiovortrag von Prof. Dr. med. Axel W. Bauer zu Suizid, Menschenwürde und Sterbehilfe

"Wir sollen sterben wollen." Suizid, Menschenwürde und Sterbehilfe.
Dies war Thema des Vortrages des Medizinhistoriker, Wissenschaftstheoretiker und Medizinethikers Prof. Dr. med. Axel W. Bauer bei einer Veranstaltung im Gemeindesaal St. Michael zu den Wengen in Ulm am 07.06.2014. Eingeladen hatten der Katholische Aktionskreis für das Leben in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (KAL) und die CDL Alb-Donau/Ulm.

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08.06.2014

Tag der Organspende am 7. Juni 2014: Neue Organspendekampagne, Kritik an Hirntodfeststellung und mangelhafter Aufklärung bei Lebendspenden

Anlässlich des Tages der Organspende am 7. Juni 2014, haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am Tag zuvor mal wieder eine gemeinsame Organspendekampagne vorgestellt. Sie steht diesmal unter dem Motto "Ich entscheide. Informiert und aus Verantwortung."

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30.07.2013

Einladung zur Tagung „Sterbehilfe: Hilfe oder Irrweg?“ in Berlin

Am Freitag, 20. September 2013, veranstalten in Berlin die Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) gemeinsam mit der Juristen- Vereinigung Lebensrecht e.V. (JVL) eine Tagung zum Thema  „Sterbehilfe: Hilfe oder Irrweg?“. Nachfolgend finden Sie das Programm und den Einladungstext.

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28.03.2013

Bundesärztekammer veröffentlicht Arbeitspapier zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) muss es kein Widerspruch sein, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Dies geht aus einem BÄK-Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung hervor, das am 19.03.13 in Berlin vorgestellt wurde.

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27.11.2012

Protestaktion zu "Mogelpackung § 217"

Pressemitteilung der Initiative "Solidarität statt Selbsttötung"

27.11.12. Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB ist weder hinreichend noch zielführend. In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung. Wir fordern ein Stopp des übereiligen Gesetzgebungsverfahren und eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe.

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24.08.2012

PM: CDL begrüßt Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) wegen Suizidbeihilfe

"Neuer Entwurf zum § 217 der Bundesjustizministerin forciert Suizid und Beihilfe"

Münster, 24.08.2012. "Der derzeit vorliegende Entwurf zu einem neuen § 217 StGB, das "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" trifft trotz Sommerpause auf immer schärfere Kritik. Der Bundesverband Lebensrecht hat sich ebenso wie die CDL für eine neu einzuführende generelle Strafbarkeit der aktiven Mitwirkung am Suizid ausgesprochen. Dies entspräche unter anderem der heutigen Rechtslage in Österreich (§ 78 öStGB).

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