05.01.2025
Verfassungsgerichtshofurteil in Österreich: Keine Aufweichung der Kriterien zu Suizidhilfe und Sterbeverfügung
Das in Österreich geltende Verbot der „Mitwirkung an der Selbsttötung“ (Suizidhilfe) verstößt nicht gegen die Verfassung und bleibt aufrecht (§ 78 StGB). Dies entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Urteil vom 12.12.24. Ebenso hat demnach der VfGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Sterbeverfügungsgesetz und die darin geregelten Voraussetzungen, unter denen eine sterbewillige Person Suizidhilfe in Anspruch nehmen kann.
Der VfGH hat daher zwei gegen diese Bestimmungen gerichtete Anträge im Wesentlichen abgewiesen, teilte er in einer Presseassendung vom 20.12.24 mit. Verfassungswidrig ist es jedoch, dass nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem Jahr für eine neue Sterbeverfügung ein aufwändiges Verfahren durchlaufen werden muss.
Die Direktorin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) begrüßte die VfGH-Erkenntnis. Die Höchstrichter hätten den nötigen „Sicherheitsgurt“ gegen Selbsttötung gewahrt, heißt es in einem IMABE-Beitrag vom 20.12.24.
Weitere Informationen:
VfGH weist Anträge zu Suizidhilfe und Sterbeverfügung im Wesentlichen ab
Verfassungsgerichtshof (VfGH) Presemitteilung 20.12.24
Keine Aufweichung der Kriterien: Verfassungsgerichtshof weist Anträge zu Suizidhilfe und Sterbeverfügung im Kern ab
IMABE 20.12.24