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27.09.2016

Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben

Berlin. „Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages in einer Presseaussendung vom 22.09.16. „Das geltende Verbot solcher Forschung darf nicht aufgeweicht werden, alles andere käme einem Dammbruch gleich!"

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich jetzt wie zuvor schon Bundesvorstand und Bundeskammer, in der alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe vertreten sind, vehement gegen jegliche fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ausgesprochen.

Schon die wissenschaftliche Notwendigkeit solcher Studien ist fraglich. Und der Vorschlag, dass Menschen in einer Patientenverfügung festhalten sollen, ob sie im Falle einer Demenz beforscht werden wollen, trägt nicht: Über mögliche Gefährdungen und Risiken solcher Studien kann niemand vorab informieren, weil die konkreten Forschungsvorhaben noch gar nicht bekannt sind. „Solche Tests könnten außerdem der Beginn weiterer fremdnütziger Forschung sein, zum Beispiel an Menschen mit geistiger Behinderung“, befürchtet Ulla Schmidt. „Wir müssen das bisherige Schutzniveau daher unbedingt erhalten.“

Ursprünglich hätte die geplante Forschung an Menschen mit Demenz in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden. Fachleute hatten aber so große Bedenken angemeldet, dass es nun voraussichtlich im Oktober eine weitere Anhörung von Fachexperten im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben wird. Ulla Schmidt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen hier eine Entscheidung treffen, die auf zutiefst ethischen Fragen fußt. Eine intensive Diskussion und ausführliche Informationen, die ein fundiertes Votum ermöglichen, sind daher unumgänglich. Die derzeit bekannten Argumente und bekannten Gefahren sprechen für ein Verbot der geplanten fremdnützigen Forschung.“

Ergänzende Informationen:

Pressemitteilung Hubert Hüppe vom 29.06.16: Keine fremdnützige Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen