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12.11.2014

Anläßlich der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe am 13.11.14

„Es gibt kein gutes Töten“ (Prof. Robert Spaemann)

Hinter jedem Suizid steht eine menschliche Tragödie. Selbsttötung ist Ausdruck tiefster Angst, Verzweiflung und Ausweglosigkeit. Jeder Sterbewunsch ist ein Aufruf nach Hilfe, Nähe und persönlicher Zuwendung. Wer einem Menschen statt tatsächlich wirksamer Hilfe die aktive Unterstützung und Mitwirkung beim Suizid anbietet, macht sich mitschuldig am Tod dieses Menschen. Suizidbeihilfe ist das Gegenteil von Selbstbestimmung, sie ermöglicht die Tötung.

Die Mitwirkung an der Selbsttötung (neuer §217) muss der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) gleichgestellt und dringend als Straftatbestand untersagt werden. Österreich ist hier Vorbild:

„Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ (§ 78 StGB / Österreich)

Über 10.000 Suizide pro Jahr sind schon jetzt alarmierend. Der Suizid darf nicht zur „guten“, selbstbestimmten Tat erklärt werden. Es darf keinen Anspruch auf „Hilfe“ beim Suizid geben!

Wenden Sie sich bitte an Ihre Bundestagsabgeordneten und treten Sie ein für ein Sterben in Würde!

Lesen Sie unsere Infomaterialien online oder fordern Sie sie kostenlos an:

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Christdemokraten für das Leben e.V.
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