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30.11.2022

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Arzthaftung bei herausgezögertem Tod

Soll ein Mann Schmerzensgeld bekommen von einem Arzt, der das Leiden seines demenzkranken Vaters am Lebensende aus seiner Sicht unnötig verlängert hat? Mit dieser Frage befasste sich nach vorangegangenen Prozessen letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Im Ergebnis nahmen die Richter die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am 29.11.22 veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Über das Urteil berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt online am selben Tag.

Weitere Informationen:

Arzthaftung für hinausgezögerten Tod? – Verfassungsklage erfolglos
Aerzteblatt.de 29.11.22

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 07. April 2022
- 1 BvR 1187/19 -, Rn. 1-23