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Babyklappen und Vertrauliche Geburt

Stand: September 2021

Gemäß dem Grundsatzprogramm der CDL soll die Adoptionsberatung und -vermittlung verstärkt und vereinfacht werden. Dabei ist eine ethisch begründete Motivation der Schwangeren besonders zu würdigen. Der Diskriminierung abgebender Mütter ist entgegenzuwirken. Die Christdemokraten für das Leben setzen sich ein für Regelungen zur sogenannten „anonymen Geburt“ und für die Unterstützung von „Babyklappen“.

Gesetz zur vertraulichen Geburt

Zum 01.05.2014 trat nach längerer Debatte das "Gesetz zur vertraulichen Geburt" in Kraft. Unten finden Sie in chronolischer Reihenfolge diverse Meldungen dazu. Seit dem Inkrafttreten ist es ruhig geworden in der Debatte.

Laut einer Auswerttung des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von Mai 2019 gab es von Mai 2014 bis April 2019 insgesamt 570 vertrauliche Geburten.

Die jährliche Zahl der vertraulichen Geburten ist dem Bericht zufolge relativ stabil: im Durchschnitt sind es ca. 110 pro Jahr. Durch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ist die Zahl der anonymen Kindsabgaben, wie z. B. in Babyklappen, laut dem Ministerium zurückgegangen.

Bezüglich der finanziellen Mittel zur Umsetzung des Gesetzes heißt es in einer BMFSFJ-Pressemitteilung vom 23.09.2020: "Für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sowie für die finanzielle Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sollen in 2021 Mittel in Höhe von 13,4 Mio. Euro bereitstehen. Dies entspricht der Höhe des Ansatzes des Vorjahres. Im Vergleich zur Finanzplanung ist das ein Plus von 2,9 Mio. Euro."

Infomaterial:

Infomaterialien des Bundesfamilienministeriums zur anonymen und vertraulichen Geburt für Multiplikatoren

Hilfe, die ankommt: Fünf Jahre Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Auswertung 2014-2019 des BMFSFJ vom 14.05.2019 (PDF-Format)

Hilfe für Frauen in Not - Über 2200 Beratungen zur vertraulichen Geburt in den vergangenen fünf Jahren
Fünf Jahre „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ – Jubiläumsfeier und Kongress mit rund 200 Fachleuten in Berlin
PRESSEMITTEILUNG BMFSFJ 15.05.2019

Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt
Hintergrundinformationen des BMFSFJ vom November 2019

 
29.04.2015

Bundesfamilienministerium: Bilanz nach einem Jahr "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt"

Am 1. Mai 2014 trat das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft. Ziel ist es Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen. Nun hat das Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) nach einem Jahr eine erste Bilanz gezogen.

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29.04.2014

Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt zum 01.05.2014 in Kraft

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt und Hilfetelefon vor

Am 29.04.14 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt vorgestellt. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

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06.05.2013

Geplante Neuregelung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt

Das Bundeskabinett hat am 13.03.13 einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen.

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28.06.2012

Kommentar: Offensive für das Leben gefordert

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