29.04.2014
Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt zum 01.05.2014 in Kraft
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt und Hilfetelefon vor
Am 29.04.14 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt vorgestellt. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.
Das Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
"Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden", sagte Manuela Schwesig in einer pressemitteilung vom 29.04.14.
Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Ab dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
"Ich finde es gut, dass durch das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' jetzt eine Lücke im Hilfesystem geschlossen wurde. Mir ist es wichtig, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, wissen, dass sie jederzeit vertrauensvoll Hilfe bekommen können", betont die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Vertrauliche Geburt
Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Durch sie werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.
Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung.
"Die frühzeitige, kontinuierliche Beratung im Zusammenspiel mit der Zusicherung der Vertraulichkeit ist unverzichtbar, um Schwangere in Not für die Annahme von Hilfe zu gewinnen", sagte Manuela Schwesig.
Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert ausführlich die vom BMFSFJ herausgegebene Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt". Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert zudem betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.
Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de zur Verfügung.