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06.05.2013

Geplante Neuregelung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt

Das Bundeskabinett hat am 13.03.13 einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen.

Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, erklärte das Familienministerium in einer Presseaussendung zum Beschluss. Babyklappen sollen Medienberichten zufolge aber weiter erlaubt bleiben.

Am 03.05.13 bezog der Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Die Bundesländer unterstützen dabei das Anliegen der Bundesregierung, bezweifeln aber, dass mit dem vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden die in Not geratenen Frauen zu erreichen sind.

Die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland hat dazu ein ausführliches Themenspecial zum Gang der parlamentarischen Beratungen zur Regelung der vertraulichen Geburt zusammengestellt.

 

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