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17.04.2024

CDL widerspricht Kommissionsvorschlag zum § 218: Lebensrecht ist nicht teilbar

Am Montag 15.04.24 hat die von der Ampelregierung eingesetzte Kommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ in Berlin ihren Abschlussbericht vorgestellt. Hierzu nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:        

„Ausgerechnet zu Beginn der „Woche für das Leben“, die von der katholischen und evangelischen Kirche seit 30 Jahren begangen wird, stellt die von der Ampel-Regierung berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht vor. Das Ergebnis ist wenig überraschend, denn der Auftrag war klar definiert: die Abtreibung aus dem Strafrecht zu nehmen. Die Erwartung insbesondere der Bundesfamilienministerin wurde also erfüllt.

Es ist im höchsten Maße befremdlich, dass die Kommission es ganz offenbar für ethisch und auch in juristischer Hinsicht gerechtfertigt hält, dem ungeborenen Kind im frühesten Stadium seiner Existenz kein umfassendes Lebensrecht zuzusprechen. Bei der Vorstellung des Berichtes äußerten sich Vertreter der Kommission dahingehend, dass sich bei einer gleichwertigen Gewichtung des Lebensrechtes des Embryos und seiner Mutter keine Auflösung des Dilemmas bzw. des Konfliktes finden ließe, vielmehr würde der bisher geltende vollwertige Lebensschutz schon in der frühen Phase der Schwangerschaft ein vollständiges Verbot von Abtreibungen verlangen. Dies wäre tatsächlich konsequent.

Damit wurde durch die Expertenkommission im Grunde bestätigt, warum bislang keine Regierung der durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 auferlegten Pflicht zur Überprüfung der Regelung „nach einem angemessenen Zeitraum“ nachgekommen ist: Das Ergebnis hätte nur sein können, die bisher bestehende Regelung mindestens nicht zu lockern, sondern sogar noch zu verschärfen.

Um aber nun an das von der Bundesfamilienministerin Paus geforderte Ergebnis, die Abtreibung „endlich“ straffrei zu stellen und zu legalisieren, irgendwie heranzukommen, haben die Mitglieder der Regierungskommission einen ethischen Winkelzug vorgenommen und kurzerhand erklärt, das Lebensrecht eines Menschen könne zu Beginn seines Lebens im Mutterleib nicht so gewichtet werden, wie die Interessen der Mutter.

Um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter nicht zu gefährden und den Schwangerschaftskonflikt aufzulösen, wird das Lebensrecht unter den Vorbehalt der Lebensfähigkeit gestellt. Abhängig und ohne Hilfe nicht lebensfähig ist ein Kind aber auch nach seiner Geburt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Recht auf Leben ist ein Grundrecht. Beides wird nicht zugesprochen oder kann auch in einer frühen Phase nicht aberkannt werden. Nicht die (relative) Entwicklung des Menschen ist entscheidend, sondern allein dessen Existenz.

Seit 2022 steigen die Abtreibungszahlen kontinuierlich an, die Geburtenraten aber sind rückläufig. In einer solchen Situation Abtreibungen fördern und forcieren zu wollen und gleichzeitig die Eizellspende zu legaliseren, ist unverständlich, entspringt aber der ideologischen Verblendung, die diese Bundesregierung immer wieder demonstriert. Wir brauchen eine große Offensive für das Leben mit einer guten Familienpolitik und nicht noch mehr Abtreibungen.

Die CDL begrüßt daher die Kritik aus CDU und CSU sowie die Ankündigung von Unionspolitikern, bei einer Änderung der Gesetzgebung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Ergänzende Informationen:

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor
CDL-Meldung 15.04.2024