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15.04.2024

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor

Die von der Bundesregierung vor einem Jahr eingesetzte "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" hat am 15.04.24 offiziell ihren Abschlussbericht übergeben an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit (BMG), Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann. Bereits letzte Woche berichtete das Nachrichtenmagazin SPIEGEL vorab über die Inhalte des Berichts und sorgte so für Diskussionsstoff.

„Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“ erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom seleben Tag

Auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach lobte die Arbeit der Kommission. Sie habe „hervorragende Arbeit“  geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise sei „eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten.“ Am Ende brauche es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte“, betonte Lauterbach.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Konkret empfiehlt die Kommission in ihrem 628-seitigen Bericht zusammengefasst folgendes:

Die Arbeitsgruppe 1 befasste sich mit Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Demnach sollen  Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft künftig rechtmäßig sein. Für Abtreibungen in der mittleren Phase der Schwangerschaft stehe dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.

Die Arbeitsgruppe 2 eruierte Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Sie kommt zu dem Schluss,  die Eizell-Spende könne unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden. Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden, z.B. bei nahem verwandtschaftlichem oder freundschaftlichem Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter.

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

Die Arbeitsgruppen haben laut dem Vorwort im Bericht ihre jeweiligen Prüfaufträge unabhängig voneinander erledigt. Ihre Ergebnisse und jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen werden in den zwei Teilen eines gemeinsamen Abschlussberichts der Kommission vorgestellt.

Weitere Informationen:

Vollständiger Bericht "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin"
(628 Seiten im PDF-Format)

Kurzbericht
(41 Seiten  im PDF-Format)