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29.04.2022

Bundestag debattierte über AfD-Antrag zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrüche

Am 27.04.2022 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ beraten. Dies teilte der Bundestag am selben Tag mit.

Die Vorlage zur Debatte um die von der Ampelkoalition geplanten Streichung des Abtreibungswerbeverbot wurde demnach im Anschluss der gut 50-minütigen Debatte zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Debatte als Viodeomittschnitt und die Drucksache ist auf der Webseite des Bundestages abrufbar.

Mit dem AfD-Antrag liegt nun eine weitere Diskussionsgrundlage zur Debatte vor. Zuvor hatte Ende März die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag eingebracht. Darin lehnt sie die von der Bundesregierung geplante Werbeverbot-Streichung ab.

Weitere Informationen:

Antrag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Mitteilung Deutscher Bundestag 27.04.22

Union bringt eigenen Antrag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ein
CDL-Beitrag 03.04.2022