03.04.2022
Union bringt eigenen Antrag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ein
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen eigenen Antrag zum Werbeverbot für Abtreibungen vorgelegt. Darin lehnt sie die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) ab.
Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen „auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können“, heißt es in dem Unions-Antrag (Drucksache 20/1017).
Über den Antrag berichtete ausführlich die Parlamentspressetelle in ihrem Nachrichtendienst "Heute im Bundestag hib" am 23.03.22. Dort sind auch die Drucksachen abrufbar.