28.12.2023
Bundesärztekammerpräsident Reinhardt plädiert für Widerspruchslösung bei der Organspende
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt den am 15.12.23 vom Bundesrat beschlossenen Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Dies teilte die BÄK am selben Tag in einer Presseaussendung mit.
„Die Widerspruchslösung kann viele Menschenleben retten. Sie kann helfen, die große Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den tatsächlichen niedrigen Spendezahlen zu verringern. Gleichzeitig wird mit der Widerspruchslösung die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Organspende respektiert“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.
Dafür sei es unbedingt erforderlich, dass Informationen zum Thema Organspende, zur Möglichkeit und auch zum Verfahren des Widerspruchs allgemein verständlich und niedrigschwellig zur Verfügung stehen.
Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, sich erneut mit Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zu befassen.
Aus Sicht der Bundesärztekammer sende die Widerspruchslösung "nicht nur ein starkes Signal der Solidarität. Sie eröffnet auch die Chance auf eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Organspende." Auf dieser Grundlage könne jeder Bürger und jede Bürgerin "eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen."
Kiritiker sehen dies freilich anders. Auch die CDL hat sich vehement gegen eine Widerspruchsregelung ausgesprochen.
Weitere Informationen:
CDL: Keine Organabgabepflicht in Deutschland – Nein zur Widerspruchslösung
PM CDL vom 18.12.2023