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18.12.2023

PM CDL: Keine Organabgabepflicht in Deutschland – Nein zur Widerspruchslösung

Am vergangenen Freitag den 15.12.23 hat der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende vorzulegen. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt hierzu die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Erst im März 2022 ist das im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur erweiterten Entscheidungslösung in Kraft getreten. Bis heute wurden die vom Bundestag gefassten Beschlüsse nicht vollständig umgesetzt. So sollte das Register für Erklärungen zur Organspende, auf das sämtliche Kliniken und Krankenhäuser zugreifen können, ebenfalls im März 2022 verfügbar sein. Im Bundesgesundheitsministerium wird die Einführung allerdings immer wieder verschoben, zuletzt auf das erste Quartal 2024. Auch die beschlossene Informationspflicht der Kommunen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfolgt nicht wie vorgesehen. Die Begründung, dass sich die erweiterte Entscheidungslösung als nicht tragfähig erwiesen habe, ist insofern nicht stichhaltig, sondern soll lediglich die Versäumnisse der verantwortlichen Akteure kaschieren.

Bei einem derart wichtigen Sachverhalt, noch dazu wenn die Politik plant, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, sollten die Bürger mehr Sorgfalt erwarten können. Das Votum des Deutschen Bundestages gegen die Widerspruchslösung war eindeutig. Es ist eine Missachtung demokratischer Grundsätze und ein Affront gegen die Abgeordneten, dass nun nach so kurzer Zeit und vor dem Hintergrund eines bislang nicht umgesetzten Gesetzes erneut abgestimmt werden soll. Die Exekutive sollte zunächst ihren Verpflichtungen nachkommen und die geltenden Bestimmungen vollständig umsetzen, statt den Versuch zu unternehmen, eine ihr unliebsame Entscheidung des Bundestages zurückzudrehen.

Für die CDL gilt weiterhin das Nein zur Widerspruchslösung. Die Entscheidung für eine Organspende ist ein höchstpersönlicher Akt. Deshalb muss auch künftig sichergestellt sein, dass jeder Mensch selbst bestimmt, ob er eine Organspende nach seinem Tod machen will. Es darf keine vom Staat vorgeschriebene „Organabgabepflicht“ in Deutschland geben, von der sich jeder Bürger dann nur durch eine aktive Eintragung in ein neues Melderegister oder durch eine sonstige schriftliche rechtssichere Verfügung befreien kann.“

Ergänzende Informationen:

Bundesrat fordert Widerspruchslösung für Organspenden
Bundesrat kompakt 15.12.23

CDL-Themenrubrik Organspende, Transplantation & Hirntod