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30.08.2021

Abschluss-Erklärung Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ fordert Neuregelung von Abtreibungen

Vom 27. bis 28. August 2021 fand ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderter Fachkongress mit dem Titel „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ als Online-Veranstaltung statt. In einer gemeinsamen Abschlusserklärung forderten die Teilnehmerinnen wie erwartet eine Streichung des § 218 Strafgesetzbuch

Zur Begründung heißt es darin u.a.: "Die Fachbeiträge und Diskussionen zeigten: Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet – damals wie heute – die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen." Die strafrechtliche Regelung sei "eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen."

Die unterzeichnenen Organsiationen kommen zu dem Schluß, es sei "überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird." Diese müsse sich "an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen in ihren vielfältigen Lebensrealitäten orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren."

Im Vorfeld hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg die Finazierung des Kongresses durch das Familienministerium kritisiert.

Die Abschlusserklärung ist auf der Kongress-Webseite im PDF-Format abrufbar.

 

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