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06.07.2020

Abgelehnt: Bundesrat verweigert Adoptionshilfegesetz die Zustimmung

Der Bundesrat hat dem geplanten Adoptionshilfegesetz in der Sitzung am 3. Juli 2020 nicht zugestimmt. In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss vom 28.05.2020 nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Dies berichtete die Länderkammer am selben Tag in seinem Mitteilungsdienst "Plenum kompakt".

Bundestag oder Bundesregierung können demnach nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Der Deutsche Bundestag hatte am 28.05.2020 in Zweiter und Dritter Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)“ beschlossen.

Das Gesetz aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Weitere Informationen:

Bundesrat versagt Adoptionshilfegesetz die Zustimmung
Plenum kompakt 03.07.20

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption und stärkt Adoptivkinder
CDL-Bericht 01.06.2020

CDL-Themenrubrik Adoption