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01.06.2020

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption und stärkt Adoptivkinder

Der Deutsche Bundestag hat am 28.05.2020 in Zweiter und Dritter Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)“ beschlossen.

Das Gesetz aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken. Zwei Änderungsanträge von Linken und Grünen sowie je ein Entschließungsantrag der FDP und Linken wurden nach 45 minütiger Debatte abgelehnt.

Im Jahr 2018 gab es laut Bundesfamilienministerium 3.733 Adoptionen, davon 176 aus dem Ausland. 2017 waren es 3.888 inkl. 238 Auslandsadoptionen sowie 3.976 Adoptionen in 2016, inklusive 294 aus dem Ausland.

„Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung, die die abgebenden Eltern, die Adoptivfamilien, vor allem aber die Kinder betrifft. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz stellen wir das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in einer Presseaussendung. „Wir wollen, dass sie gut und geborgen aufwachsen. Dafür reichen wir Herkunfts- und Adoptivfamilien die Hand und stärken sie gleichermaßen. Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Damit sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen – im Adoptionsverfahren und jetzt auch danach.“, so Giffey.

Dabei gehe es genauso um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch um den Austausch und Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen unter anderem darauf hinwirken, dass die Kinder altersgerecht über ihre Herkunft aufgeklärt werden. Das schaffe Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Und Vertrauen sei eine gute Basis für eine gute kindliche Entwicklung, so die Minister. Außerdem setze das Gesetz ein starkes Signal gegen Kinderhandel, denn künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch offizielle Adoptionsvermittlungsstellen begleitet sein.

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

Erstens gibt es eine bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten. Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption würden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

Zweiter Baustein ist die Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption. Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, blieben geschützt.

Die Dritte Säule betrifft die Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot. Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schaffen soll. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

Der vierte Baustein des Gesetzes ist ein Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und die Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen. Auslandsadoptionen sollen demnach künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Ergänzende Informationen

Bundestag stimmt für Hilfen für Fa­milien bei Adop­tionen
Mitteilung Deutscher Bundestag 28.05.20 inkl. Video der Debatte und allen Drucksachen sowie Abstimmungsergebnissen