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20.09.2021

PM: Bundesrat lehnt Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibung ab

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Initiative der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) abgelehnt.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, wie folgt dazu Stellung:

„Die links-grünen Abtreibungsbefürworter sind auch mit dem x-ten Versuch gescheitert, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Hinter der Initiative der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen stand lediglich eine Minderheit. Die Mehrheit der Bundesländer hält am Werbeverbot für Abtreibung fest und ist diesem von SPD, Grünen und Linker initiierten Antrag nicht gefolgt. Die CDL begrüßt dieses Votum ausdrücklich.

Der grüne Justizsenator des Landes Berlin, Dr. Dirk Behrendt, hat in seiner Antragsbegründung geradezu vergessen lassen, dass er auch für Antidiskriminierung zuständig ist. Mehrfach betonte der Senator, dass „radikale Lebensschützer“ „sachliche Information“ unmöglich machen würden, indem sie betroffene Frauen auf ihrem Weg in die Abtreibungseinrichtung durch Gehsteigberatungen „belästigen“. Ein Arzt dürfe lediglich noch darüber informieren, dass er Abtreibungen durchführe. Konkrete und sachliche Informationen z. B. über den Ablauf und Abtreibungsmethode seien hingegen nicht mehr möglich.

Dazu ist festzuhalten, dass z. B. die Aussage von Frau Dr. Hänel, der Vorkämpferin für die Abschaffung des § 219 StGB, es würde „Schwangerschaftsgewebe“ bei der Abtreibung entfernt, schlicht falsch und von einer sachlichen Information geradezu Lichtjahre entfernt ist.

Überhaupt ließ der Grünenpolitiker sachliche Aussagen vermissen in seinen Ausführungen, dafür gab es eine Menge Ideologie. So behauptete Herr Behrendt, es ginge bei der Information über Schwangerschaftsabbrüche lediglich darum, über „erlaubtes Verhalten“ zu informieren, da der § 218 StGB Abtreibungen „erlaube“ und diese damit rechtlich ebenso einwandfrei sei „wie eine Herzoperation“, über die schließlich auch informiert werden dürfe.

Das ist falsch. Der § 218 StGB formuliert lediglich die Bedingungen, unter denen von einer Bestrafung abgesehen wird. Zu einer „erlaubten“ Handlung wird die Abtreibung indes dadurch nicht. Die Aussagen des Berliner Justizsenators waren lediglich der Versuch, Abtreibung zu einer normalen ärztlichen Dienstleistung, wie die Entfernung eines Muttermals oder eben die genannte Herzoperation, umzudefinieren. Eine Abtreibung aber ist nichts anderes als die Tötung eines Menschen und kann schon allein deshalb nie eine „normale“ medizinische Dienstleistung sein. Für den Tötung kann und darf nicht geworben werden.

Erfreulicherweise sehen das auch die Ländervertreter so, wie die deutliche Mehrheit für die Beibehaltung des Werbeverbotes gezeigt hat.

Die links-grünen Parteien betonen fortwährend, dass gerade sie für eine an den Menschenrechten orientierte Politik stehen. Das Recht auf Leben aber gehört offenbar für SPD, Grüne und Linke nicht dazu. Hingegen hat die Abstimmung im Bundesrat eines gezeigt: Wer für den Lebensschutz eintritt, ist gut beraten am kommenden Sonntag CDU und CSU die Stimme zu geben.“

 

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