Header
17.09.2021

Vorstoß gescheitert: Bundesrat lehnt Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a StGB ab

Der Bundesrat hat am 17.09.21 einen Vorstoß zur Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch abgelehnt. Eine entsprechende Initiative von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen fand in der Länderkammer keine absolute Mehrheit. Dies berichtete der Bundesrat in seinem Nachrichtendienst Plenum kompakt.

Die fünf Länder hatten vorgeschlagen, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um die Strafvorschrift, die zuletzt 2019 nach längerer kontroverser Debatte verändert wurde, gänzlich zu streichen.

Auf der Webseite des Bundesrates gibt es alle Dokumente und Beschlüsse zur Entscheidung. Ein Beitrag in der "Tagespost" vom 15.09.21 beleuchtet weitere Hintergründe zum Vorstoß inkl. Kritik von Lebensrechtsverbänden.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: