18.05.2015
Zur Debatte um Suizid-Beihilfe: Zahlen, Daten und Fakten zum Vorkommen von Gewalt in der Pflege
Soll die Beihilfe zum Suizid wirklich der straffreien persönlichen Privatsphäre überlassen werden, mit der unrealistischen Erwartung, dass alle schon das Beste für die jeweils Betroffenen beabsichtigen?
Der Gesetzentwurf § 217 von Patrick Sensburg (MdB) trägt zum Schutz von Menschen in der letzten Lebensphase bei, die ansonsten dem Druck, den Wünschen und Erwartungen ihres Umfeldes gerade am Lebensende hilflos ausgeliefert sein können.
Sterbehilfenachfrage und Angebote betreffen vor allem (dauer-)pflegebedürftige und kranke Menschen.
Hier einige aktuelle und beeindruckende Zahlen des ZQP Berlin (Bundesweites Zentrum für Qualität in der Pflege) dazu, wie sehr Menschen am Lebensende schon heute bereits durch tatsächliche Gewalt gefährdet sind: Zahlen, Daten und Fakten zum Vorkommen von Gewalt in der Pflege
Wieviel mehr sind sie durch das direkte oder indirekte, völlig straffreie und unkontrollierbare Angebot einer Beihilfe zum schnellen, assistierten und ärztlich begleiteten Suizid?
Ergänzende Informationen:
Sterbehilfe-Gesetzentwurf von Dörflinger und Sensburg ist zu begrüßen
"Dörflinger und Sensburg verweisen zu Recht darauf, dass eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont am Lebensende eröffnen würde."
Von Prof. Axel W. Bauer
KATH.NET 20.05.15