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27.01.2025

Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Menschen mit Behinderungen waren die ersten Opfer des NS-Regimes

Anlässlich des nationalen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27.01.25 erinnert Hubert Hüppe, stellvertetender CDL-Bundesvorsitzender, Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, an die „Aktion T4". Sie nahm in der Tiergartenstraße 4 ihren Anfang, wo das NS-Vernichtungsprogramm an behinderten und kranken Menschen geplant und organisiert wurde.     

"Behinderte und kranke Menschen waren die ersten Opfer des Nazi-Regimes, die organisiert massenhaft ermordet worden sind. Neben den schätzungsweise 300.000 sogenannten „Euthanasie“-Morden wurden 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Dennoch wurden sie nach dem Krieg als Opfer zweiter Klasse behandelt und sind oft als Opfergruppe in Vergessenheit geraten", erläuterte Hüppe in einer Presseaussendung vom 27.01.25.

"Kern der „Euthanasieideologie“ war, dass es Menschen gäbe, deren Leben und Existenz ein Ballast für Staat und Gesellschaft ist. Entschuldigt und begründet wurde es damit, dass es Leben gäbe, welches nicht wert sei, gelebt zu werden.

Erschreckend ist die Beteiligung von Ärzten, Pflegepersonal und Einrichtungen der Behindertenhilfe an der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Viele dieser Täter, insbesondere Mediziner, die Menschen mit Behinderungen und Kranke für medizinische Experimente missbrauchten, erfuhren entweder keine oder nur sehr milde Konsequenzen. Erschütternd ist zudem, dass nicht wenige von ihnen nach der Zeit des Nationalsozialismus weiterhin Karriere machen konnten und sogar staatliche Ehrungen empfingen. Menschen mit Behinderungen wurden nach 1945 wieder in Einrichtungen untergebracht, aus denen vorher Menschen deportiert oder in denen sie sogar getötet wurden.

Dazu kommt, dass die massenhafte Ermordung von behinderten und kranken Menschen bis heute kaum aufgearbeitet worden ist und sowohl Überlebende als auch Angehörige in Fragen der Entschädigungen benachteiligt worden sind.

Es ist richtig und längst überfällig, dass am 30. Januar die letzte und abschließende Beratung des fraktionsübergreifenden Antrags zum Gedenken der Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen im Deutschen Bundestag stattfindet", so Hüppe.

Das heutige Gedenken müsse aber auch Mahnung für aktuelle bioethischen Debatten sein. "Es ist erschreckend, dass im Zusammenhang mit der vorgeburtlichen Diagnostik und den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin der Vorstandsvorsitzende einer Kassenärztlichen Vereinigung von „Eugenik im besten und humansten Sinne“ schrieb. Tatsächlich steigt der gesellschaftliche Druck auf werdende Eltern, die Möglichkeiten der pränatalen Frühdiagnostik in Anspruch zu nehmen und anschließend als Konsequenz eine Selektion vorzunehmen, um Kinder mit angeborenen Behinderungen zu vermeiden, stetig. Auch bei der Beihilfe zum Suizid und dem Töten auf Verlangen sollten die schlimmen Erfahrungen aus der Geschichte nicht völlig unberücksichtigt bleiben", mahnte Hüppe.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden der Teilhabebeauftragte der CDU/CSU Fraktion Wilfried Oellers und Hubert Hüppe MdB am 29.01.25 einen Kranz im Gedenken an die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen an der Gedenkstätte in der Berliner Tiergartenstraße 4 niederlegen.

Ergänzende Informationen:

Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen
Mitteilung Deutscher Bundestag 28.01.25