15.01.2020
WerteUnion: CDU/CSU-Abgeordnete sollen gegen Spahn-Vorschlag zur Organentnahme stimmen
Die konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU sieht in demVorschlag einer obligatorischen Organentnahme einen Verstoß gegen das christliche Menschenbild und die freiheitliche Werteordnung.
Die WerteUnion positioniert sich in einer Pressemitteilung vom 15.01.20 eindeutig gegen den Vorstoß des CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn, die sogenannte „Widerspruchslösung“ für die Organentnahme beiVerstorbenen einzuführen.
Im Hinblick auf die morgige Abstimmung im Bundestag ruft die konservative Basisbewegung alle Abgeordneten der Unionsparteien auf, gegen den Vorstoß zu votieren. Ebenso sei der von Grünen und Linkspartei eingebrachte Gegenvorschlag abzulehnen.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass bei Verstorbenen Organe für Transplantationen auch ohne Zustimmung entnommen werden dürfen. Möglich ist allerdings ein Widerspruch zu Lebzeiten. Die bisherige Regelung sieht vor, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten explizit darin eingewilligt hat, indem sie einen Organspendeausweis unterzeichnet.
„Der Mensch ist kein Ersatzteillager.“ – Scharfe Kritik an SpahnsVorschlag
Damit schließt sich die WerteUnion der vielfach geäußerten Kritik an dem Gesetzesvorhaben an –unter anderem durch die römisch-katholische und evangelisch-lutherische Kirche in Deutschland, den Deutschen Ethikrat sowie den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bundestag Erwin Rüddel (CDU). Zudem positioniert sich der Verein Christdemokraten für das Leben (CdL), eine Partnerorganisation der WerteUnion, gegen den Vorschlag.
Die WerteUnion sieht in der Neuregelung den Übergang von der Organspende zu einer „Organabgabepflicht“. Da es sich bei der Bereitschaft zur Organspende um eine tiefgreifende, persönliche Entscheidung handelt, müsse sie jedoch explizit geäußert werden. Der Staat würde sich bei Einführung der Widerspruchslösung ein unbegründetes „Vorgriffsrecht“ auf den menschlichen Körper anmaßen. Dies könne einen gefährlichen Präzedenzfall für weitere freiheitsfeindliche Eingriffe in die persönliche Selbstbestimmung darstellen. Nicht zuletzt spiele Spahn mit der Selbstbestimmung der Bürger, die mangels Information keinen Widerspruch durchführen, obwohl sie keine Organentnahme möchten.
Dr. Thomas Jahn, stellvertretender Bundesvorsitzender der WerteUnion, erklärte hierzu:
„Herr Spahn läuft mit der sogenannten Widerspruchslösung leider den kruden Ideen des SPD-Politikers Lauterbach nach, der Menschen offenbar nicht als freiwillige Organspender, sondern als ‚Organschuldner‘ oder Ersatzteillager sieht. Die Widerspruchslösung ist daher nicht nur zutiefst unchristlich, sondern stellt auch einen schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht am eigenen Körper dar. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit muss auch über den Tod hinaus gelten. Alles andere wäre ein ethischer Dammbruch“, so Dr. Jahn.