06.02.2019
Werbung bleibt verboten; Informationszugang wird erleichtert
Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Gesetz zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wichtig ist, dass mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 219a StGB das Werbeverbot für Abtreibungen erhalten bleibt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Informationen noch leichter über neutrale, öffentliche Stellen abgerufen werden können.
Dass es sich bei dem Regierungsentwurf um einen klassischen Kompromiss handelt, ist kein Geheimnis. Dennoch greift er die zentralen Forderungen der Koalitionspartner auf: keine Schwächung des Schutzkonzepts für das ungeborene Kind und ein vereinfachter Zugang zu Informationen, auch über eine Verlinkung auf Internetseiten von Ärzten.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion achten wir nach wie vor darauf, dass die Stellung der unabhängigen Beratung erhalten bleibt. Sie ist und bleibt erste Anlaufstelle für Frauen in Konfliktsituationen und darf nicht durch die Hintertür geschwächt werden."