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04.10.2022

Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit

Der Weltärztebund (WMA) hat seine Position beibehalten, wonach Ärzte nicht „zur Teilnahme an Euthanasie oder assistiertem Suizid gezwungen werden sollten“, noch sollten sie verpflichtet werden zu diesem Zweck an andere Ärzte weiterzuleiten.

Über dieses Ergebnis des Expertenmeetings der WMA zum International Code of Medical Ethics berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 03.10.22. Demnach wurde die WMA-Stellungnahme ergänzt um den Hinweis, dass Patienten über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert werden müssen.

Hintergrund der Entscheidung ist der international wachsende politische Druck auf den Gewissensvorbehalt.

Weitere Informationen:

Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit
IMABE 03.1022