04.02.2013
Weg frei für Embryonenauslese: Bundesrat stimmt Präimplantationsdiagnostik-Verordnung mit Änderungen zu
Der Bundesrat hat am 01.02.13 der von der Bundesregierung erarbeiteten umstrittenen Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) mit Änderungen zugestimmt. Damit hat die Länderkammer den Weg für die genetische Untersuchung und Auslese von Embryonen bei künstlicher Befruchtung frei gemacht.
In der Verordnung wird auf Grundlage des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes vom 21. November 2011 das Nähere zu den verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt.
Mehr im Themenspecial zur Präimplantationsdiagnostik-Verordnung (Teil 4)