09.03.2013
Vorgelegt: Fünfter Stammzellbericht zu Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz 2010 - 2011
Am 06.03.13 hat das Bundeskabinett den "Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes" für den Zeitraum 2010 bis 2011 beschlossen.
Darin berichtet die Bundesregierung über in diesen Jahren gestellte Anträge und Genehmigungsverfahren, den Stand der Forschung mit pluripotenten menschlichen Stammzellen, über aktuelle Aspekte, wie Vergleiche embryonaler Stammzellen von Menschen und Mäusen, über gentechnische Modifikationen, die Erschließung neuer Quellen von Stammzellen sowie Therapien und Testmethoden und zieht Schlussfolgerungen. Der Bericht wird demnächst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.
Die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland hat dazu ein umfangreiches Themenspecial zum Fünften Stammzellbericht erstellt.