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25.02.2010

Vor 35 Jahren - Bundesverfassungsgericht zur Frage der Abtreibung

Die Aktion Leben e.V. (Deutschland) erinnert daran, daß vor 35 Jahren, am 25. Februar 1975, das Bundesverfassungsgericht (BVG) erstmals ein Urteil zum zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossenen sog. Fristenregelungsgesetz (§ 218 StGB) verkündete.

Ein Leitsatz des Urteils lautete:

"Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung. Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen. Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter. Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden."

Was daraus geworden ist, mag jeder selbst beurteilen. Heute wird sogar ein Rechtsanspruch auf Abtreibungstötung, ja gar ein Menschenrecht auf Abtreibung behauptet.