07.03.2018
„Verstoß gegen die Schutzaufgabe“
Der Bayrische Rundfunk prüft eine Beschwerde der CDL-Vorsitzenden Christiane Lambrecht. Von Josef Bordat …
Rundfunkanstalten – öffentlich-rechtliche wie private – können in Deutschland frei wirken: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“, so heißt es im Grundgesetz. Allerdings bleiben sie dabei der Würde des ...