23.10.2020
Verfassungsgerichtshof in Polen kippt Teil der Abtreibungsgesetzgebung
Das Oberste Gericht erklärte am 22.10.20 vorgeburtliche Kindstötungen aufgrund von Fehlbildungen für verfassungswidrig. Dies berichtete Die Tagespost online am 23.10.2020.
Demnach sind in Polen Abtreibungen seit 1993 grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dem Verbot erlaubt das Gesetz derzeit nur in drei bestimmten Fällen.