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24.08.2020

Urteil: Gericht untersagt Abtreibungsgegner Äußerungen über Gießener Ärztin Hänel

Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“ Klaus Günter Annen in einem Urteil zu einer Unterlassungklage untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschafts­abbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.

Annen muss zudem eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen. Dies berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt online am 24.08.2020. 

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßte das Urteil gegen den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen. Der Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden dürfe nicht instrumentalisiert werden, um auf das Unrecht massenhafter vorgeburtlicher Kindstötungen aufmerksam zu machen, so die ALfA in einer Presseaussendung vom 25.08.20.

"Auch wenn der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit nur höchst unzureichend nachkommt, so stellt die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib – anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich – doch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschland dar, zu dessen Erreichung es – anders als das Hitler-Regime – sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzte",  erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski

"Im Gegenteil: Mit der Pflichtberatung, die aus Sicht der ALfA verbesserungswürdig ist und deren Praxis daher auf den Prüfstand gehört, werden ungewollt Schwangeren staatliche Hilfen für ein Leben auch mit einem unerwarteten oder zunächst unerwünschten Kind angeboten. Dass Ärzte vom allgemeinen Tötungsverbot ausgenommen werden, wenn die Schwangere die Beratung nachweist, braucht niemand gutzuheißen, ändert aber nichts daran, dass Abtreibungen in Deutschland weiterhin rechtswidrige Taten darstellen", so Kaminski weiter.

Zudem habe das Landgericht Hamburg in seinem Urteil auch festgestellt, dass die Abtreibungen anbietende Ärztin Kristina Hänel weiterhin Äußerungen hinnehmen muss, wie die, dass vorgeburtliche Kindstötungen ein „abscheuliches Verbrechen“ seien (so auch das II. Vatikanische Konzil) und „Blut“ an „ihren Händen“ klebe.

Aus Sicht der ALfA ist das Urteil gegen Annen, der sich keiner der im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen angeschlossen hat, daher eines, mit dem das Landgericht Hamburg "Augenmaß bewiesen" habe.

 

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