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15.05.2016

Urteil: Gehsteigberatung vor Münchener Abtreibungsklinik erlaubt

Am 12.05.16 hat die 22. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichtes festgestellt, dass die sogenannte Gehsteigberatung des Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder in Deutschland e.V.“ vor einer Münchner Abtreibungsklinik nicht ordnungswidrig ist. Die Stadt hatte den Abtreibungsgegnern zuvor wegen "Belästigung der Allgemeinheit" untersagt, den Gehsteig vor der Arztpraxis zu betreten.

Weitere Informationen:

Gehsteigberatung von Schwangeren in München erlaubt
KATH.NET 15.05.16