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31.08.2023

UN-Ausschuss kritisiert massive Versäumnisse bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe:

Auch 14 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Die Bundesregierung wurde für ihre Versäumnisse in der Umsetzung der UN-BRK in Genf scharf kritisiert. Die Staatenprüfung hat deutlich gemacht, dass in keinem anderen Land mehr Menschen mit Behinderung in Sondereinrichtungen landen als in der Bundesrepublik. Dazu zählen vor allem Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und stationäre Wohneinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung getrennt von Nicht-Behinderten abgeschoben und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Grundsätzlich bewirkt die Trennung von Menschen mit und ohne Behinderung, dass der Austausch, die Bewusstseinsbildung für die Bedürfnisse der anderen, das Profitieren von unterschiedlichen Erfahrungshintergründen und Sichtweisen massiv eingeschränkt werden. Wer hingegen in der Schule schon erfährt, dass nicht alle die gleichen körperlichen, psychischen und geistigen Voraussetzungen mitbringen, wird dieses Bewusstsein auch im Berufsleben beibehalten und kann so als Architekt, Mediziner oder Behördenmitarbeiter eine inklusive Gesellschaft mitgestalten.

Die Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung hingegen weisen eine fatale Bilanz auf.

73 Prozent der Förderschüler verlassen die Schule ohne Abschluss, das sind 44 Prozent aller Schulabgänger ohne Abschluss. Wer es auf der Förderschule doch schafft, einen Hauptschulabschluss zu machen, hat gegenüber Hauptschulabsolventen deutlich schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der vorgezeichnete Weg sieht für 80-90 Prozent der Förderschüler nach der Schule eine mindestens einjährige Maßnahme des Arbeitsamts vor, die für die Mehrheit zu einer Anstellung in einer WfbM führt.
Die Werkstätten haben eigentlich die Aufgabe, ihre Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und zu vermitteln. Die Vermittlungsquote liegt hierbei jedoch bei unter einem Prozent, obwohl ein Drittel der Beschäftigten in einer repräsentativen Umfrage angibt, lieber außerhalb der Werkstatt arbeiten zu wollen.

Auch stationäre Wohnformen fördern die Exklusion, birgen gerade für Frauen die Gefahr von Missbrauch und Fremdbestimmung und verursachen deutlich höhere Kosten als das Wohnen im eigenen Zuhause mit Assistenz oder bei einer Pflegefamilie.

Bemängelt wird außerdem, dass die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung eher bekämpft als gefördert wird. Beispielgebend hierfür ist der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der im Koalitionsvertrag als inklusives und partizipatives Vorzeigeprojekt vollmundig für Ende 2022 angekündigt wurde. Die Ampel-Regierung kann heute noch keine Auskunft zum Beteiligungsverfahren und dem weiteren Vorgehen geben. Beim Verfahren zur Erarbeitung einer Krankenhausreform hat man auf inklusive oder partizipative Elemente ganz verzichtet.

„Jetzt sind die Bundesregierung, die Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen gefordert“, so Hubert Hüppe, „das Recht auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.“

Weitere Informationen:

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Infos des Bundesministerium für Arbeit und Soziales