19.09.2020
Über 3.000 Teilnehmer treten beim Marsch für das Leben für Menschenrechte ein
Pro-Life-Kundgebung im politischen Zentrum Berlins
„Wir lieben das Leben!“ Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der alljährlichen Kundgebung beim Marsch für das Leben am 19.09.2020 teilgenommen. Viele tausend weitere verfolgten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause. Dies teilte der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung mit.
Neben dem hochkarätig besetzten Podium waren die musikalische Begleitung durch die OutbreakBand und die blinde Sängerin Bernarda Brunovic sowie die Vorstellung des Kinofilms „Unplanned“ ein Höhepunkt.
Wie jedes Jahr stellte der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) aktuelle Forderungen für mehr Lebensschutz in Deutschland an die Politik. Gerade die Corona-Pandemie zeige deutlich, dass der unbedingte Schutz des Lebens Vorrang gegenüber der Selbstbestimmung hat.
Dem stimmte dem Bericht zufolge auch die Sängerin Bernarda Brunovic zu, die über ihre Motivation sagte: „Wir brauchen eine Änderung in der Gesellschaft, in den Ideologien. Das Leben ist so schön, jedes Leben ist einzigartig, dafür müssen wir eintreten!“
Der ehemalige Vizepräsident des Bundestages Johannes Singhammer betonte das ganzheitliche Konzept der Schöpfung, da der Mensch zur Schöpfung dazu gehörte. Er dankte allen Teilnehmern des Marsches herzlich dafür, in Berlin für das Lebensrecht aller Menschen so öffentlich und sichtbar einzutreten.
Ein bewegendes Zeugnis kam dieses Jahr von einer Mutter, die ihre Tochter trotz Anenzephalie nicht abgetrieben hat. „Der Druck auf uns, abzutreiben, war sehr hoch und zu einem besonders schweren Zeitpunkt sehr verlockend. Wir sind sehr froh, dass wir Hanna auch in den Armen halten durften.“
Priorität der Menschenwürde
Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, verwies auf die Priorität der Menschenwürde, die keinen anderen Rechten wie Autonomie oder Selbstbestimmung untergeordnet werden dürfe. „Nur mit der Menschenwürde, die jeder Mensch von seiner Existenz an bis zu seinem Tod bedingungslos hat, kann ein humaner Rechtsstaat Bestand haben“, erklärte Linder.
Die Kundgebung beim Marsch für das Leben 2020 startete mit einer Begrüßung durch Alexandra Linder, auf dem Podium sprachen Johannes Singhammer, Ulrich Parzany, die Mutter von Hanna, Bernarda Brunovic, Sr. Monja Boll, Maria Schmidt und die Jugend für das Leben. Vorstandsmitglieder des BVL, Alexandra Linder, Paul Cullen, Hartmut Steeb und Cornelia Kaminski moderierten die Veranstaltung.
Der Marsch für das Leben startet jedes Jahr mit einer großen Kundgebung. Die Bühnengäste kommen aus Wissenschaft, Politik, Kunst, Gesellschaft und Kirche. Sie sind beruflich oder ehrenamtlich besonders im Lebensrecht engagiert oder berichten über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen.
Coronabedingt waren dieses Jahr über 3.000 Teilnehmer auf der Kundgebung. 2019 nahmen etwa 8.000 Menschen am Marsch für das Leben teil. Die Teilnehmer reisten aus ganz Deutschland und Europa an, um in Berlin ein Zeichen für mehr Lebensschutz zu setzen und für eine humane Zukunft einzutreten. Wie jedes Jahr verlief die Kundgebung friedlich und fröhlich.
Anläßlich des Marsch für das Leben 2020 gab es außerdem 8 Forderungen für mehr Lebensschutz! (PDF-Format)
Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben
Einen Tag vor dem Marsch für das Leben gab es eine Fachtagung des BVL. Mit renommierten Referenten und coronabedingten 60 Teilnehmern wurde das Lebensrechtswochenende rund um den Marsch in Berlin eröffnet. Menschliche Bindungen und die damit verbundenen Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung, insbesondere mit Blick auf Lebensanfang und Lebensende, waren Thema der Fachtagung.
Wie der BVL zur Tagung mitteilte, gehören Autonomie und Selbstbestimmung zu den menschenrechtlichen Errungenschaften der Moderne. Sie gelten einerseits als so maßgeblich, dass das Bundesverfassungsgericht daraus aktuell ein übergeordnetes, von keiner besonderen Lebenslage abhängiges „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ ableitet, das die Menschenwürde dieser Autonomie unterordnen will.
Andererseits zeige gerade die Corona-Pandemie deutlich, dass der von der Menschenwürde abgeleitete unbedingte Schutz des Lebens höchste Priorität hat, auch gegenüber der Selbstbestimmung. „Menschenwürde hat höchste Priorität und ist die Grundlage unseres Staates“, fasst Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, zusammen.
In einem Grundsatzreferat ordnete Prof. Dr. Christoph Böhr, außerordentlicher Professor für Gegenwartsfragen, die Menschenwürde sowie Fremd- und Selbstbestimmung ethisch ein. Er veranschaulichte, wie subtil Fremdbestimmung sein und eine angebliche Selbstbestimmung maßgeblich beeinflussen könne.
Das noch relativ junge Forschungsfeld der pränatalen Psychologie präsentierte die Bindungsanalytikerin und Krisenbegleiterin Silke Nixdorff. Sie verdeutlichte, wie folgenreich diese erste existentielle Bindung von der Zeugung bis zur Geburt und die damit verbundenen Erfahrungen für das gesamte weitere Leben eines Menschen sind.
Welche Risiken Mütter auf sich nehmen, um ihre Kinder vorgeburtlich therapieren zu lassen, erläuterte anschließend Prof. Dr. Holm Schneider, Oberarzt und Abteilungsleiter für Molekulare Pädiatrie am Universitätsklinikum Erlangen, der eine solche Therapie selbst entwickelt hat. Verschiedene genetische Besonderheiten und Krankheiten lassen sich im Mutterleib erfolgreicher behandeln als nach der Geburt.
Den Bogen zum Lebensende schlug Dr. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Er berichtete unter anderem aus seiner praktischen Erfahrung mit suizidalen Patienten und verdeutlichte die Gefahren einer als absolut gesetzten Autonomie und Selbstbestimmung für die Menschen und die Gesellschaft.
Einige Vorträge wurden aufgezeichnet und sind ab dem 25.09.2020 unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ verfügbar.