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27.01.2020

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen warnt vor Behindertenfeindlichkeit und Hassrede

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) warnt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, vor Behindertenfeindlichkeit, Ableismus und Hassrede. Anlass ist das Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus.

Der sogenannten Aktion T4 fielen über 70.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Deutschland zum Opfer, den Krankenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus europaweit über 200.000 Menschen. Darüber hinaus wurden ungefähr 400.000 Menschen zwangssterilisiert, heißt es zum Hintergrund in einer Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten vom 27.01.20.

„Menschen mit Behinderungen sind auch heute tagtäglich Diskriminierungen ausgesetzt. Es beginnt damit, dass das Wort „behindert“ als Beleidigung benutzt wird und endet im schlimmsten Fall mit Hassrede und tätlichen Angriffen. Nicht selten wird Menschen mit Behinderungen die Kompetenz oder sogar die Berechtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesprochen,“ so der Behindertenbeauftragte.

„Der bittere Befund auch 75 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus ist: Leider sind viele immer noch nicht frei davon, vermeintliche Minderheiten ungleich zu behandeln oder abzuwerten. Wir dürfen deswegen nicht den Fehler machen, bei Diskriminierungen oder auch Hassrede im Internet wegzuschauen, dies kleinzureden oder die Betroffenen zu vereinzeln. Denn das Prinzip ist immer das gleiche, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Religion oder Behinderung. Hassrede bereitet den Boden für schreckliche Taten. Es ist unser aller Verantwortung, dem aktiv, entschieden und mit Zivilcourage entgegenzutreten,“ so Jürgen Dusel.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gedenkt jedes Jahr in der Tiergartenstraße 4 in Berlin der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus. Von dort aus planten die Nationalsozialisten 1940-1941 im Rahmen der sogenannten „T4-Aktion“ unter direktem Befehl der „Kanzlei des Führers“ die systematische Zwangssterilisierung und Tötung von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen.