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17.10.2015

Suizid tötet einen Menschen

Von Mechthild Löhr

Jedes Jahr nehmen sich rund 10.000 Menschen selbst das Leben, über 100.000 versuchen es. Es sterben mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten, illegale Drogen und Aids zusammen. Besonders suizidgefährdet sind inzwischen vor allem ältere Menschen, so das „Nationale Suizidpräventionsprogramm für Deutschland“. Im Hintergrund von Suiziden stehen häufig psychische Erkrankungen, soziale Isolierung, Zukunftsangst und Hoffnungslosigkeit.

Doch während die Suizidprävention heute alles tut, um Menschen vor der Selbsttötung zu schützen, dominiert in der politischen Debatte das Bemühen, Suizid zum letzten „Akt autonomer Selbstbestimmung“ zu verklären und jede aktive Mitwirkung, Unterstützung und sogar Werbung dafür jederzeit straffrei zu erlauben.

Sicher soll es ein gutes Sterben geben, aber geht es hier nicht vielmehr um die Forderung nach einem „guten“ Töten, einer aktiv und gezielt herbeigeführten Tötung, die nur als assistierter Suizid legal „verpackt“ wird? Wer also soll in Zukunft wann, wen und womit legal beim Suizid unterstützen dürfen. Jeder? Nur Ärzte? Oder alle, die es nicht „öfter“ machen?

Drei Gesetzentwürfe zum § 217 StGB versuchen das Unmögliche, nämlich die aktive Unterstützung eines Suizids zur guten, mitleidsvollen sozialen Tat zu deklarieren. Doch jeder Suizid tötet einen Menschen! Die Debatte um die Suizidbeihilfe hat aktuell noch an Brisanz gewonnen, seit der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fundierten Zweifel an der Vereinbarkeit von drei der vier dem Bundestag vorliegenden Entwürfe zur Suizidbeihilfe veröffentlicht hat. Die Alternative, es bei der derzeitigen Gesetzeslage zu belassen, die jede Beihilfe zum Selbstmord privat und unkontrolliert straffrei zulässt, besteht nicht. Schon aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die ausnahmslos alle schwachen und kranken, suizidgefährdeten und damit weitgehend wehrlosen Menschen umfassend schützt.

Das sieht alleine der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vor. Daher schließen wir uns seitens der CDL der Forderung eines uneingeschränkten Verbotes der Suizidbeihilfe an, wie es übrigens auch in den meisten EU-Staaten gilt. Wir hoffen insbesondere auf die bisher noch unentschiedenen und auf diejenigen Abgeordneten, die zurzeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden.

Die Autorin ist Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)

Veröffentlicht 17.10.15 auf www.keine-lizenz-zum-toeten.de

Ergänzende Informationen:

Seit geraumer Zeit gibt es Aktionswebseiten, über die Sie Ihre Bundestagsabgeordneten zur gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid anschreiben können. Machen Sie mit!

CDL-Themenrubrik Sterbehilfe & Suizid