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14.11.2015

Sterbehilfe: Man muss sehr genau hinschauen, was hier gerade passiert

Eine sehr glatte, schiefe Ebene: Wer kann nach der Bundestagsentscheidung sicherstellen, dass in jedem Fall die Grenze zwischen Beihilfe zum Suizid und Sterben auf Verlangen nicht überschritten wird?
kath.net-Kommentar von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V.

Berlin (kath.net/pl) Alea iacta sunt: Am 6.November 2015 hat der Deutsche Bundestag mit klarer Mehrheit bestimmt, dass zukünftig Beihilfe zur Selbsttötung von Angehörigen und „Nahestehenden“ per Gesetz erlaubt sein soll, sofern diese nicht „geschäftsmäßig“, also „auf Wiederholung angelegt“ ist.

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