18.12.2022
Steigende Zahlen: 16,7 Prozent mehr Abtreibungen im 3. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal
Im 3. Quartal 2022 wurden rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Dies waren 16,7 Prozent mehr Abtreibungen als im 3. Quartal 2021, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 15.12.22 mit.
Nach Rückgängen in den Jahren 2021 und 2020 gegenüber 2019 nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibe „anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar“, erklärte Destatis.
Konkret waren 69,5 Prozent der Frauen, die zwischen Juli und September 2022 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahre alt und 19,1 Prozent waren zwischen 35 und 39 Jahre. 8,6 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,7 Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen vier Prozent der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch. Die meisten Abtreibungen, d.h. 52 Prozent, wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 Prozent wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die vorgeburtlichen Kindstötungen erfolgten überwiegend ambulant, davon 82 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 Prozent ambulant in Krankenhäusern.
ALfA fordert bessere und aussagekräftigere Daten zu gestiegenen Abtreibungszahlen
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), e.V., Cornelia Kaminski, kritisierte am gleichen Tag die neuesten Abtreibungszahlen, berichtete der ALfA-Newsletter.
Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum dritten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen sei „erschreckend“. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren werfe der erneute sehr deutliche Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen zahlreiche Fragen auf.
Weder für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren, noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres könne das statistische Bundesamt Erklärungen anbieten. „War eine Zunahme um 11,5 Prozent im zweiten Quartal dieses Jahres schon besorgniserregend, so ist dieser nochmalige Sprung nach oben auf nun 16,7 Prozent schockierend. Eine derartige Zunahme der Abtreibungszahlen hat es in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gegeben“, so Kaminski.
Es sei „allerhöchste Zeit, dass bessere und aussagekräftigere Daten zur Verfügung gestellt werden.“ Niemand dürfe sich mit dieser Zunahme an menschlichen Tragödien, die die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes immer darstellt, zufriedengeben. „Insbesondere sollte untersucht werden, welchen Einfluss die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) auf diese Entwicklung hat. Schließlich wurde damit de facto die Möglichkeit geschaffen, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden“, so die ALfA-Bundesvorsitzende.
„Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Anbieter von Abtreibungen, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind auf traurige Weise von diesen Zahlen endgültig widerlegt. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über prominente Abtreibungsärzte, die Qualifizierung von vorgeburtlichen Kindstötungen als Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und die Aberkennung sämtlicher Menschenrechte für ungeborene Kinder, die zuletzt in den unsäglichen Forderungen des deutschen Juristinnenbundes vorgebracht wurden, sind allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben. Sie haben Leben gekostet“, kritisierte Kaminski.
„Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein „weiter so“ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.“
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