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29.05.2014

Anliegen der Initiative „Einer von uns“ abgelehnt: EU-Kommission will keinen Gesetzesvorschlag vorlegen

Die Europäische Kommission hat am 28.05.14 zu der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Einer von uns“ Stellung genommen. Nach einem Treffen mit den Organisatoren der Initiative und der Prüfung ihres Antrags hat die Kommission beschlossen, keinen Legislativvorschlag vorzulegen, da die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament erst vor kurzem die EU-Politik in diesem Bereich erörtert und beschlossen haben, erklärte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Die Initiative „Einer von uns“ fordert die EU auf, die Finanzierung von Tätigkeiten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen – insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und öffentliche Gesundheit – zu unterbinden. Die Organisatoren der Initiative hatten nach der Registrierung ihres Vorschlags mehr als die erforderliche 1 Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten der EU gesammelt. Die Organisatoren kamen am 9. April mit Vertretern der Kommission zusammen (ERKLÄRUNG/14/115), und am 10. April fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der bestehende Rechtsrahmen für EU-Finanzierungsmaßnahmen, auf den sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament erst vor kurzem im Gesetzgebungsverfahren geeinigt haben, in der derzeitigen Form angemessen ist.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.05.14 und der vollständigen Stellungnahme.

 

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