05.12.2023
Sachverständigen Anhörung im Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz: Zustimmung und Skepsis
Am 28.11.23 haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihre Position dargelegt über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die "Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drucksache 20/9049). Dabei wurde der Gesetzentwurf teils begrüßt und zugleich Verbesserungen gefordert, aber auch zum Teil kritisiert.
Laut dem Gesetzentwurf sollen Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Dabei soll die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung entfallen. Zudem soll die Neuregelung auch für nichtbinäre Personen gelten, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen und das bisher einschlägige Transsexuellengesetz soll aufgehoben werden.
Problematisch daran ist, dass die Regelungen bereits für Kinder ab 14 Jahre gelten sollen, wenn auch mit Einschränkungen.
Was die neue Regelung konkret bedeutet und welche Auswirkungen sie hat, beleuchtete das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (i-DAF) im Aufsatz des Monats 05/2023 vom 28.11.23.
Weitere Informationen:
Selbstbestimmungsgesetz stößt auf Zustimmung und Skepsis
Mitteilung Deutscher Bundestag 28.11.23
„Gender“ statt „sex“, Wille statt Biologie, Geschlechtschirurgie statt Jugendschutz – was das „Selbstbestimmungsgesetz“ bedeutet
Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (i-DAF) 28.11.23