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03.01.2024

Ärzte für das Leben e.V.: Unterstützung der Bundesärztekammer für ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren basiert auf falschen Annahmen

Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich in einer Pressemitteilung vom 03.01.24 enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

„Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme der Kammer zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes am 19.12.23. Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Ärzte für das Leben e.V. sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab. Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz. Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Demonstrationen finden dagegen in genau drei Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim und München. Würde es tatsächlich zu Belästigungen vor Abtreibungszentren kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Urteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen. Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal der Abtreibungseinrichtungen sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

„Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte um dieses schwierige Thema mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung“, sagte Julia Kim, stellvertretende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. in Fulda. „Diese hilft Frauen in einer schwierigen Situation, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, frei von ideologischer Färbung und von externen Zwängen familiärer, finanzieller, existentieller oder beziehungstechnischer Art. Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kinds entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht sein, das vorgeburtliche Leben zu schützen“, so Kim weiter.

„Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechtskonvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition und stellen keine Verbesserung in der Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt oder ihrer Kinder da. Hier ist eine bessere Beratung gefragt und nicht ein ideologiegetriebenes Abwürgen der öffentlichen Diskussion“, resümierte Kim.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Weitere Informationen:

Gehsteigbelästigungen: BÄK sieht Nachbesserungsbedarf beim Schutz des medizinischen Personals
Pressemitteilung Bundesärztekammer 21.12.23
(Dort gibt es auch die Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 19.12.23)