18.06.2022
Ärzte für das Leben e.V. mahnen zur Umsicht bei vorgeburtlicher Gentestung
Am 01. Juli 2022 werden nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erstmals in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Mittels dieser Methode kann aus einer Blutprobe der Mutter festgestellt werden, ob ihr noch nicht geborenes Kind eine der drei häufigsten chromosomalen Störungen (Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom), Trisomie 18 (Edward-Syndrom)) aufweist. Ärzte für das Leben e.V. mahnen Kolleginnen und Kollegen zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung.
Wie es in der Pressemitteilung vom 16.06.22 heißt, werden auch Störungen der Geschlechterchromosomen sowie das Geschlecht des Kinds festgestellt, wobei letzteres den Eltern erst nach der 12. Lebenswoche mitgeteilt werden soll.
Ursprünglich war gedacht, diese Testung auf ältere Frauen mit höherem Risiko für ein Kind mit solchen Störungen zu beschränken. Inzwischen aber geht man davon aus, dass allen Schwangeren der Test angeboten wird, was die „falsch-positiv-Rate“ (auffälliges Ergebnis auch bei normalem Chromosomensatz) erheblich erhöhen wird.
Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung.