31.08.2022
Richtungsweisendes Urteil: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen erlaubt.
Konkret hatte der Verwaltungsgerichtshof mit einem am 31.08.22 den Beteiligten bekannt gegebenen Urteil vom 25.08.2022 festgestellt, dass eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Pforzheim, nach der eine Versammlung von Abtreibungsgegnern während der Beratungszeiten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nur außerhalb direkter Sichtbeziehung zum Gebäudeeingang derselben stattfinden dürfe, rechtswidrig gewesen ist. Dies teilte der VGH in einer Presseaussendung mit. Darin gibt es die ausführlichen Hintergründe zum Fall und die Urteilsbegründung.