25.10.2011
Richtungsweisendes Urteil des EU-Gerichtshof: Patentierungsverbot für Zellen aus menschlichen Embryonen
Im Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat die Große Kammer des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) am 18.10.11 in Luxemburg ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
Demnach ist ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, von der Patentierung auszuschließen.