07.02.2022
Richtungsweisendes OVG-Urteil zur Abgabe von Betäubunsgmitteln an schwerkranke Suizidwillige
Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) hat am 02.02.22 in drei Verfahren eine richtungsweisende Entscheidung zur Abgabe von Betäubungsmitteln zum Suizid gefällt. Demnach ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb eines bestimmten Betäubungsmittels zu erlauben.
Der Staat kann somit weiterhin nicht verpflichtet werden, schwerstkranken Menschen Zugang zu einem Suizidmittel zu verschaffen, berichtete das Ärzteblatt online am 02.02.22.