05.11.2020
Richtungsweisendes Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Präimplantationsdiagnostik
Besteht für Nachkommen eines genetisch vorbelasteten Paares das hohe Risiko, an der klassischen Form der Myotonen Dystrophie Typ 1 zu erkranken, kann im Einzelfall die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 05.11.20 entschieden.
Mit dem Urteil wird nach Ansicht von Kritikern das Embryonenschutzgesetz weiter ausgehöhlt. Mehr dazu in einem Beitrag von Stefan Rehder in "Die Tagespost".