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05.07.2019

Richtungsweisendes BGH-Urteil: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu nun ein richtungsweisendes Urteil gefällt.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.

 

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