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12.07.2026

Rückblick auf 50 Jahre § 218 StGB

Am 22. Juni 1976 vor 50 Jahren trat die Zweite Reform des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Damit gab der Gesetzgeber faktisch die Pflicht des Staates auf, das Leben Ungeborener zu schützen.  

In der Tagespost vom 22.06.26 gibt es einen lesenswerten Rückblick von Stefan Rehder zur damaligen Entwicklung.

Weitere Informationen:

Wie die „gute Hoffnung“ zur Krankheit wurde
Die Tagespost 22.06.26