Header
07.02.2021

Protestaufruf: Jetzt für die Familie aktiv werden! Elternrechte und Kinderrechte gehören zusammen.

Mit neuen Kinderrechten im Grundgesetz droht der Staat jetzt Elternrechte zu entwerten. Protestieren Sie jetzt bei Ihrem Bundestagsabgeordneten gegen die drohende Grundgesetzänderung in Art. 6. Kinder- und Elternrechte sind Familienrechte und sie gehören zusammen!

Liebe Mitglieder und Freunde,

der besondere Schutz der Kinder und ihrer Familien ist uns in der CDL auch dann ein großen Anliegen, wenn sie schon geboren sind!

Wie Sie vielleicht wissen, wollen Regierung und Parlamentsparteien kurzfristig sogenannte neue, eigenständige „Kinderrechte“ gegenüber den Eltern durch eine Grundgesetzänderung in Kürze in unsere Verfassung aufnehmen. Protestieren Sie mit uns dagegen!

Bitte lesen Sie daher den folgenden Aufruf von der bekannten Publizistin und Expertin in der Familienpolitik, unserem CDL-Bundesvorstandsmitglied Birgit Kelle.  (www.birgit-kelle.de)

Wir bitten Sie herzlich gemeinsam dringend um Ihre politische Unterstützung. Weiter unten finden Sie den entsprechenden Link zu Ihrem Abgeordneten.

Mit herzlichen Grüßen und bestem Dank!

Ihre Mechthild Löhr

--------------------

„Warum Kinderrechte so nicht ins Grundgesetz gehören!“

Ein Aufruf und Beitrag von Birgit Kelle

„Würde die Implementierung von „Kinderrechten“ in die Verfassung auch nur einem einzigen Kind in Deutschland irgendetwas etwas nutzen? Die Antwort ist nein. Selbst die Verfechter der sogenannten „Kinderrechte“ geben zu, dass das Vorhaben eigentlich überflüssig ist, da Kinder bereits Menschenrechte genießen, man will aber eine „symbolische“ Betonung und auch mehr Staatsrechte gegenüber den Eltern.

Kinderrechte? Wer möchte schließlich nicht auf der Seite der Kinder sein? Seit Monaten sitzen schon wieder Millionen Kinder zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Wir verlangen von Millionen Eltern schon wieder, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten und jetzt kommt man den Eltern, die sich täglich kümmern, wo der Staat versagt, mit Kinderrechten?

Kinderrechte? Kinder werden seit Beginn der Pandemie nur als Spielball behandelt, je nachdem wie hoch der Überforderungsgrad in den Verwaltungen gerade ist. Kein Verfassungsrecht dieser Welt ist nötig, um ihnen ihre Kindheit zurück zu geben. Stattdessen haben sie nun Bewegungsmangel, Bildungsmangel, Mangel an sozialen Kontakten, wir verpacken sie hinter Gesichtsmasken, während jene, die in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren aus Berlin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen die Kälte ein paar Kniebeuge machen und in die Hände klatschen.

Kinderrechte? Wir haben erst vor wenigen Monaten erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten!

Kinderrechte? Ja wir sollten unbedingt über die Rechte jener rund 100.000 Kinder sprechen, die jedes Jahr leider nicht das Licht der Welt erblicken, weil sie bereits durch Abtreibung im Mutterbauch getötet werden. Hier könnte der Bundestag noch heute agieren und ihre Rechte schützen. Es sind vor allem Politikerinnen der SPD, der Grünen und der Linken, die auch mitten in der Pandemie bereits im März 2020 ernsthaft versucht hatten, das übrigens sogar verfassungswidrige „Recht auf Abtreibung“ voranzutreiben. Während das Land paralysiert wegen Corona lahmlag, hatte man im SPD-geführten Familienministerium keine größere Sorge, als sicherzustellen, dass Abtreibungen auch in Krankenhäusern weiterhin reibungslos stattfinden. Es wurde versucht, die Beratungspflicht vor Abtreibung zu kippen, um wirklich jeden letzten Einwand gegen das Lebensrecht des Kindes im Bauch unter dem Vorwand „Corona“ abzuräumen. Immer weit Vorne, wenn es um die Sicherstellung des Kindestodes im Mutterbauch geht, sind genau jene Parteien, die jetzt ganz Vorne sind beim Kampf um „Kinderrechte“. Zynismus wäre ein passender Begriff dafür oder auch schlicht: Doppelmoral.

Eine CDU/CSU kann und darf hier nicht einfach mitmachen, wenn sie nicht eine weitere Entkernung ihrer Programmatik und dazu ein bisher ausgewogenes Verhältnis zwischen Elternrechten, Kindeswohl und dem Wächteramt des Staates riskieren will. Die sogenannten „Kinderrechte“, die nun dem Staat hier als Wächter zusätzlich deutlich überreicht werden sollen, sind ein klares Misstrauensvotum gegen Eltern. Genau an diesem Punkt droht durch neue Verfassungs-Rechtsprechung eine Umdeutung und Neuinterpretation bisheriger Urteile! Zu Recht sind wir als Bürger daher alarmiert!

Gerade erst ermittelte das Umfrageinstitut INSA es im Januar 2021 auch in blanken Zahlen:

Die Mehrheit der Deutschen sehen das Vorhaben der Regierung, sogenannte selbständige „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern, kritisch.Auf keinen Fall sollten Elternrechte eingeschränkt werden, sagen 59 Prozent der Befragten, 67 Prozent der Unions-Wähler sind laut Umfrage besonders alarmiert und fürchten eine Einschränkung von Elternrechten, wenn dies Prestigeprojekt der SPD tatsächlich mit Hilfe der CDU umgesetzt werden sollte. Regieren an den eigenen Wählern und Anhängern vorbei könnte man es also nennen, dass sich die CDU nun auf den letzten Metern dieser Koalition offenbar hinreißen lassen will, eine Forderung, die bereits seit über 25 Jahren immer wieder neu gestellt und mit vielen guten Gründen immer wieder verworfen wurde, doch umzusetzen.

Neben den zahlreichen Verfassungsrechtlern und Sachverständigen vor den Bundestagsausschüssen, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und aktuell weiteren Experten und Medien, die sich mit Unverständnis und sachlich fundierter Kritik zu Wort melden, haben auch in den Reihen der Union zahlreiche Rechtsexperten ausführlich Stellung genommen zu den Gefahren einer Gesetzesänderung bei gleichzeitiger Sinnlosigkeit im Nutzen.

Der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen warnt in seinem Gutachten vor unabsehbaren Langzeitfolgen, und selbst Abgeordnete der Union, die den jetzigen Vorschlag zusammen mit dem Justizministerium ausgehandelt haben, geben in Ihrem Fazit zu: „Wer Verfassungsrecht sät, wird Rechtsprechung ernten“. Ausgang ungewiss.

Nicht zuletzt ist es erstaunlich, wenn nicht völlig unverständlich, warum das Parlament mit Unterstützung der Union wesentliche Eltern- und Familienrechte weiter aushöhlen und Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen will.

Bitte schreiben Sie möglichst noch heute an Ihre Abgeordneten, wenn Sie die sogenannten neuen „Kinderrechte“ im Grundgesetz nicht wollen.

Alle Bundestagsabgeordneten sind über ihre persönliche Mailadresse erreichbar, sie sind nach dem Schema vorname.nachname@bundestag.de sehr leicht zu erreichen.

Sie können auch direkt an den Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (ralph.brinkhaus@bundestag.de) schreiben oder an andere, Ihnen bekannte Mitglieder von CDU und CSU

Hier finden Sie zusätzlich die Liste der Unionsabgeordneten im zuständigen Familienausschuss:

Maik Beermann: maik.beermann@bundestag.de

Melanie Bernstein: melanie.bernstein@bundestag.de

Silvia Breher: silvia.breher@bundestag.de

Torbjoern Kartes: torbjoern.kartes@bundestag.de

Katharina Landgraf: katharina.landgraf@bundestag.de

Silke Launert: silke.launert@bundestag.de

Michaela Noll: michaela.noll@bundestag.de

Ingrid Pahlmann: ingrid.pahlmann@bundestag.de

Sylvia Pantel: sylvia.pantel@bundestag.de

Martin Patzelt: martin.patzelt@bundestag.de

Stephan Pilsinger: stephan.pilsinger@bundestag.de

Josef Rief: josef.rief@bundestag.de

Marcus Weinberg: marcus.weinberg@bundestag.de

Bettina Wiesmann: bettina.wiesmann@bundestag.de

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: