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01.02.2011

PM: PID-Gesetzentwurf Röspel/Hinz führt in die Irre

Münster, 01.02.2011. Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärt zum zweiten Gruppenantrag auf Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die Abgeordneten René Röspel, Priska Hinze, Patrick Meinhardt und Norbert Lammert:

Wir Christdemokraten für das Leben lehnen den Gesetzentwurf Röspel/Hinz ab, denn er ist kein goldener Mittelweg zwischen einem PID-Verbot und ihrer weitgehenden Zulassung. Dieser Entwurf darf nicht Gesetz werden, denn er führt in die Irre:

Erstens etabliert der neue Gesetzentwurf die PID als Verfahren flächendeckend. Damit wird er als Türöffner zu einer generellen PID-Zulassung wirken: Zwar will der Gesetzentwurf PID nur „ausnahmsweise" zulassen, falls Paare „eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder dem sehr frühem Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres enden". Ist aber PID erst einmal „ausnahmsweise" möglich, wird diese Einschränkung keinen Bestand haben. Am Ende droht sogar ein PID-Screening, das die Autoren selbst ja explizit ablehnen.

Zweitens schafft er neue Probleme durch „überzählige" Embryonen, denn er lässt – im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz – zu, dass mehr Embryonen erzeugt werden, als in einem Zyklus auf die Frau übertragen werden können.

Drittens verwischt der Gesetzentwurf die ethischen Maßstäbe: Es gibt zwischen Leben und Tod keinen Mittelweg. Eine PID-Zulassung als „Ausnahmeregelung" wird das Rechtsbewusstsein in Deutschland weiter aufweichen. Wir haben es beim Stammzellgesetz gesehen: Die angeblich hohe Hürde des Stichtags wurde einige Jahre später sang- und klanglos abgebaut und der Stichtag einfach verschoben.

Eine „ausnahmsweise" Zulassung der PID bildet – nach dem Stammzellgesetz – die ethische Wanderdüne 2.0!
Auch ein „ausnahmsweise" durch PID selektierter Embryo hat ein Grundrecht auf Leben. Deswegen lehnt die CDL den Gesetzentwurf Röspel/Hinz ab. Wer PID auch nur als „Ausnahme" zulässt, sagt „Nein zum Leben, falls es behindert sein könnte".

Deswegen gilt: Ja zum Leben – PID ausnahmslos verbieten!