19.11.2024
PM: Kein staatlicher Übergriff auf körperliche Unversehrtheit - Organspende muss freiwillig bleiben
Zu dem erneuten Vorstoß, die „Widerspruchslösung“ bei der Organspende einzuführen, nimmt Odila Carbanje, stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:
„Vier Wochen, bevor der Kanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen muss, weil seine Ampel-Koalition am Ende ist, und fünf Tage nachdem eine Abgeordnetengruppe von Rot/Grün die „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt hat, versucht die Regierung das nächste Lebensrechtsthema „abzuräumen“. Nun starten Vertreter von verschiedensten Parteien erneut einen Versuch die sogenannte Widerspruchslösung in Deutschland einzuführen, nachdem der Bundestag diese 2020 erst abgelehnt hatte.
Will man bei dem Thema Abtreibung den Frauen die absolute „Selbstbestimmung“ über ihren eigenen Körper als unabdingbar zugestehen, ungeachtet dessen, dass sich diese Selbstbestimmung nicht auch auf den Körper des ungeborenen Kindes beziehen kann, soll bei der Organspende das Prinzip der „Fremdbestimmung“ Anwendung finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen, wenn man dem nicht zu Lebzeiten aktiv widerspricht. Damit schreibt der Staat seinen Bürgern vor, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass man selbst über seinen Körper bestimmen möchte. Sie werden genötigt, sich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden ihnen die Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach einem Hirntod, der in der Fachwelt als Todesdefinition äußerst umstritten ist, genommen.
In manchen Ländern ist neben den Hirntod als Todeskriterium bereits der Tod durch Herz-Kreislauf-Stillstand zugelassen, die Grenze zur Organentnahme also noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein. Auch in Deutschland gab es vor wenigen Wochen einen Vorstoß der FDP dazu.
Es wird jeweils angeführt, dass angeblich 80% der Bevölkerung für Organspende seien. Doch muss man sich die Frage stellen, warum es dann so wenige Organspender gibt. Ganz offenbar rechnen die Befürworter der Widerspruchslösung mit der Tatenlosigkeit einer bequemen Mehrheit, um an mehr Organe zu kommen. Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt. Artikel 2 Abs.1 besagt: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2), das im übrigen nicht zeitlich begrenzt ist.
Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit: Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben. Die rot-grüne Restregierung muss sich zudem fragen lassen, was sie mit ihrem Eifer, noch geradezu in letzter Minute, diese Lebensrechtsthemen eiligst auf die Tagesordnung zu setzten, bewirken will?
Der Kanzler spricht von gesellschaftlichem Zusammenhalt, spaltet aber, indem er zulässt, dass diese hochumstrittenen Themen mit den momentanen Mehrheiten im Deutschen Bundestag noch schnell „abgefrühstückt“ werden sollen, damit man den eigenen Wählern noch einen Erfolg präsentieren kann. Die CDU muss alles tun, um die gescheiterte Regierung daran zu hindern, das Lebensrecht aller Menschen zum Spielball machttaktischer Überlegungen zu machen.“
Weitere Informationen:
Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende
hib - Heute im Bundestag 18.11.24